GOT

Seit dem 22. November 2022 ist die neue Gebührenordnung (GOT) für Tierärzte in Kraft getreten. Sie beeinhaltet viele neue Punkte und die Gebühren haben sich zum Teil erhöht. Dies war nötig, weil die GOT seit 20 Jahren leider keine Erhöhung erfahren hat und auch bei den Tierärzten die Kosten erheblich gestiegen sind. Da es sich hier um eine gesetzliche Vorgabe handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir strikt nach GOT abrechnen müssen. 

Die medizinische Versorgung der Tiere darf aber nicht gefährdet sein. Sollten Sie wirklich ernste finanzielle Probleme haben, sprechen Sie uns auf die Möglichkeit einer Ratenzahlung an.